Neubau eines Hallenbades in Konz ist ein Millionenspiel zu Lasten der Ortsgemeinden

SPD-Fraktion im VG-Rat Konz zieht Notbremse

Oft anwendbar und meist treffend: „Herr, die Not ist groß! Die ich rief, die Geister werd ich nun nicht los.“ (aus Goethes Ballade Der Zauberlehrling)

Genau so, wie die SPD-Regierung in Rheinland-Pfalz die Nürburgringgeister nicht mehr los wird, erginge es auch der Verbandsgemeinde Konz, wenn sie nicht schnell die Spur wechselt. „Von anderer Leute Leder lässt sich gut Riemen schneiden“ heißt eine Volksweisheit, die nicht als Leitmotiv für die Verbandsgemeindeverwaltung gelten darf. Vom ausgeglichenem Haushalt zu reden hört da auf, wo sich das ausgeglichen aus den leeren Kassen der Einzelgemeinden speist und somit trügerisch ist. In Zeiten leerer öffentlicher Kassen dürfen es dann auch mal Riemchen statt Riemen sein. Das derzeit in Konz in Rede stehende Modell widerspricht den Grundsätzen sparsamer Haushaltsführung und ist wegen der Schuldenhöhe den Bürgern nicht mehr zu vermitteln.

Sanierung des Hallenschwimmbades Konz im Renovierungs- und Reparaturverfahren

Es bedarf dieser etwas gleichnishaften Einleitung zur Beschreibung eines Vorhabens um das Hallenbad in Konz, das, Anfang der 70er Jahre erbaut, nun nach den Vorstellungen der Mehrheit im Verbandsgemeinderat total abgerissen und einem Neubau in Form eines Sport- und Familienbades weichen soll. Anregungen aus den Reihen der SPD-Fraktion, das vorhandene Hallenbad im Renovierungs- und Reparaturverfahren zu sanieren wurden von den „Fachleuten“ bis hin zum VG-Bürgermeister ad absurdum gestellt. Einzelmeinungen wurden sozusagen untergebuttert. Aus schulischen, sportlichen, sozialen und gesundheitlichen Gründen kann die VG Konz nicht auf ihr Bad verzichten; um es zu erhalten sind Vernunft und Augenmaß geboten.

Das Hallenbad Konz soll nach derzeitiger Beschlusslage einem Neubau weichen und deshalb komplett abgerissen werden. Allein die Abbruch- und Entsorgungskosten würden mehrere hunderttausend Euro verschlingen. Vielleicht greifen jetzt abwägende Überlegungen zur Sanierung durch Reparatur und Instandsetzung, nachdem die Kostendimensionen für einen Neubau durchgedrungen sind. Eine nachhaltige Attraktivierung könnte, wie am nachfolgend beschriebenen Beispiel der baden-württembergischen Stadt Öhringen zu sehen, ein funktionelles Bad für die nächsten 20 bis 30 Jahre erhalten. Öhringen hat das mit einem Aufwand von 4,5 Millionen Euro geschafft.

Schwimmbadausschuss

Ein eigens berufener Schwimmbadausschuss des VG-Rates, bestehend aus fachlich mehr oder weniger versierten Ratsmitgliedern, hat nun zum zweiten Mal nach internationaler Ausschreibung ein Facharchitekturbüro mit der Planung beauftragt, um sich nun vielleicht der Erkenntnis zu nähern, dass ein solches Projekt nur über unverhältnismäßig hohe neue Schulden realisierbar ist. Der Grundsatzbeschluss zum Abriss und Neubau des Bades erfolgte in einer Sitzung des Verbandsgemeinderates am 06.11.2008. Die damalige und bis heute ungenaue Faktenlage forderte eine Stellungnahme aus den Reihen der SPD-Fraktion förmlich heraus. Der Vorstellung, ein neues Hallenbad mit besonderen Alleinstellungsmerkmalen für illusorische 9,5 Millionen Euro zu bauen, setzten SPD-Ratsmitglieder entgegen, dass ein solches Projekt nicht unter 15 Millionen Euro machbar sei (nachzulesen im der Niederschrift der Sitzung vom 06.11.2008); ein bereits damals eröffneter Hinweis auf den möglichen Weg der Sanierung wurde nicht gefolgt; geschweige denn überhaupt erörtert.

Ausstieg aus Abriss und Neubau

Die SPD-Fraktion im VG-Rat Konz wird sich deshalb umgehend und in aller Deutlichkeit von den bisherigen und aus Kostengründen nicht zu vertretenden Planungsabsichten eines Schwimmbadneubaues verabschieden und sich für die Erhaltung des vorhandenen Bades mittels Sanierung durch Renovierung und Reparatur einsetzen. Der Schritt erfordert zum jetzigen vorgeschrittenen Planungszeitpunkt Mut, zumal die Fraktion die bisherige Verfahrensrichtung im Schwimmbadausschuss wegen der stattgefundenen  Beratung mitgetragen hat. Die SPD-Fraktion wird eine Untersuchung des vorhandenen Bades nach pragmatischen Prinzipien mit dem Ziel „Sanierung durch Reparatur und Renovierung“ fordern. Dies ist zu keiner Zeit ernsthaft betrieben worden und deshalb vonnöten.

Pragmatischer Lösungsansatz zur Sanierung und Attraktivierung des vorhandenen Hallenbades

Der SPD-Vorschlag wird durch substanzielle Fakten unterlegt. Ein von der Infrastruktur mit Konzer Verhältnissen vergleichbares Objekt der baden-württembergischen Stadt Öhringen (23.000 Einwohner) kann als Modell zur Sanierung und Attraktivierung  des Konzer Hallenbades dienen. Die Fraunhofer-Gesellschaft, Informationszentrum Raum und Bau (IBR) hat auf Ihrer Homepage das Beispiel einer mustergültigen Badsanierung dokumentiert und zwar das Beispiel des „Rendelbad Öhringen, Sanierung und Attraktivierung“. Darauf aufmerksam geworden hat die SPD-Fraktion Auskünfte eingeholt und ist zu dem Schluss gelangt, dass die Sanierungsoption auch für das Konzer Hallenbad dringend geprüft werden muss. Dass man sich hierfür der Erfahrung des Öhringer Architektenbüros Ullrich Schimmel bedienen sollte, dürfte außer Frage stehen.

Verbandsgemeindeumlage *)

Die SPD-Fraktion wird einer Planung nicht zustimmen können, bei der letztendlich 15 Millionen Euro keine auszuschließende Größe sind. Bereits die derzeit im Raum stehenden Zahlen von 9,5 bis 12,5 Millionen Euro würden ausreichen, die jährliche Verbandsgemeindeumlagen auf Dauer mit ca. 10-prozentigen Steigerungen in schwindelerregende Höhen zu befördern. Das hätte zur Folge, dass im Falle von Abriss und Neubau des Hallenbades, z.B. die Stadt Konz mit einer jährlichen Mehrbelastung von ca. 905.000 Euro zu rechnen hätte. Für die Gemeinde Tawern (ca. 2.700 Einwohner) würde sich die Umlagesteigerung mit überschläglich ermittelten 125.000 Euro zu Buche schlagen. Es versteht sich von selbst, dass es sich um dauernde und für die nächsten Jahrzehnte in die Umlage einfließende Kosten handelt. Über die einfache Berechnung mittels Dreisatz kann der ungefähre Betrag für die übrigen Gemeinde der VG ermittelt werden. Schwimmen und Baden sind nicht inbegriffen.

*) § 72 GemO Rheinland-Pfalz – Finanzen:  „Soweit die eigenen Finanzmittel der Verbandsgemeinde nicht ausreichen, werden die von ihr benötigten Mittel als Umlage von den Ortsgemeinden aufgebracht. Das Nähere bestimmt das Landesfinanzausgleichsgesetz.“

VV zu § 72 GemO

1. Die Verbandsgemeinden sind berechtigt, nach näherer Maßgabe des § 26 LFAG […] jährlich eine Verbandsgemeindeumlage von den Ortsgemeinden zu erheben, soweit ihre eigenen Finanzmittel nicht ausreichen. Maßgebliche Ausgangsgröße für die Umlageerhebung ist der Finanzbedarf der Verbandsgemeinde. Der Finanzbedarf ist die Summe der Finanzmittel, die die Verbandsgemeinde zur Erfüllung ihrer zulässigen Aufgaben benötigt. In dem Umfang, in dem die eigenen Finanzmittel der Verbandsgemeinde, insbesondere aus sonstigen Erträgen und Einzahlungen sowie aus Entgelten und Abgaben, den Finanzbedarf nicht decken (Umlagebedarf), werden die Ortsgemeinden zur Verbandsgemeindeumlage herangezogen.

Informationen über eine erfolgreiche Badsanierung

Weil mustergültig und nicht alltäglich ist die Sanierung und Attraktivierung des Öhringer Rendelbades in das Schrifttum des Informationszentrums Raum und Bau (IBR) der Fraunhofer-Gesellschaft aufgenommen worden. Die Beschreibung, aufzufinden über http://www.architekt-schimmel.de/projekte.htm, dort die Buttons „Rendelbad Öhringen“ und „Auszug aus SPORT-BÄDER-FREIZEIT-BAUTEN mit Detaildarstellung des Rendelbads“, zeigt Art und Umfang der Sanierung. Die dort aufgewendeten Kosten in Höhe von 4,5 Millionen Euro für die komplette Sanierung und Attraktivierung könnten auch ein Maßstab für das Hallenbad Konz sein. Das Konzer Hallenbad steht noch und es gibt immer noch einen Weg aus der Sackgasse. Die VG Konz wäre gut beraten, mit dem Architekturbüro Schimmel in Öhringen in Verbindung zu treten.

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